Das Familienrecht umfasst folgende Schwerpunkte:
• Ehescheidung
• Kindes- und Ehegattenunterhalt
• Vermögensauseinandersetzung
• Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• elterliche Sorge
• Umgangsrecht
• Ehewohnung
• Haushaltsgegenstände
• Nichteheliches Kind (Unterhalt, Umgang, Einbenennung)
• Vaterschaftsanfechtung I Vaterschaftsanerkennung
• Eheverträge
• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
• Partnerschaftsverträge und
• Auseinandersetzungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
• Elternunterhalt
• Vorsorgeplanung (Patientenverfügung I Vorsorgevollmacht)
Bei Selbstständigen werden auch steuerliche und unternehmensorientierte Aspekte berücksichtigt