Das Familienrecht umfasst folgende Schwerpunkte:

• Ehescheidung


• Kindes- und Ehegattenunterhalt
• Vermögensauseinandersetzung
• Zugewinnausgleich
• Versorgungsausgleich
• elterliche Sorge
• Umgangsrecht
• Ehewohnung
• Haushaltsgegenstände


• Nichteheliches Kind (Unterhalt, Umgang, Einbenennung)
• Vaterschaftsanfechtung I Vaterschaftsanerkennung


• Eheverträge
• Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen


• Partnerschaftsverträge und

• Auseinandersetzungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften


• Elternunterhalt


• Vorsorgeplanung (Patientenverfügung I Vorsorgevollmacht)

Bei Selbstständigen werden auch steuerliche und unternehmensorientierte Aspekte berücksichtigt